AML/KYC-Richtlinie
Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich "uns", "wir" oder "unser" auf LIVIKA LP (6, Fern Road, Sandyford, Dublin, D18 FP8, Republic of Ireland, Registrierungsnummer LP1755) d/b/a Hashing24.
Unsere Anti-Geldwäsche- und Know-Your-Customer-Richtlinie (im Folgenden "AML/KYC-Richtlinie") dient dazu, mögliche Risiken zu verhindern und zu mindern, dass wir in illegale Aktivitäten jeglicher Art verwickelt werden.
Die Dienstleistungen von Hashing24.com werden nicht zur Nutzung durch natürliche oder juristische Personen angeboten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren eingetragenen Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem anderen Land haben, in dem Hashing24.com keine Dienstleistungen anbietet. Solange Sie Ihr registriertes Konto bei Hashing24.com unterhalten, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind oder dort Ihren Wohnsitz haben. Sie sind auch nicht berechtigt, die Dienstleistungen zu nutzen, wenn Sie sich in einem verbotenen Rechtsgebiet befinden oder dort ansässig sind. "Verbotene Gerichtsbarkeit" bezeichnet einen Staat, ein Land, ein Territorium oder eine andere Gerichtsbarkeit, (1) die zu einem bestimmten Zeitpunkt breit angelegten, geografisch ausgerichteten Sanktionen der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten, der Irischen Zentralbank, der Sanktionsliste der Europäischen Union und der Liste "Drittländer mit hohem Risiko und dem internationalen Kontext zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung", des OFAC unterliegt oder auf der FATF-Liste der "High-Risk and Other Monitored Jurisdictions" als "Call to Action"-Gerichtsbarkeit ausgewiesen ist; (2) in denen Ihre Nutzung der Dienste illegal wäre oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen würde, oder (3) in denen Hashing24.com nach eigenem Ermessen bestimmt, dass Sie nicht für den Zugang zu den Dienstleistungen und deren Nutzung in Frage kommen.
Nach internationalen und lokalen Vorschriften sind wir verpflichtet, wirksame interne Verfahren und Mechanismen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Drogen- und Menschenhandel, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Korruption und Bestechung zu implementieren und bei jeder Form von verdächtigen Aktivitäten unserer Kunden tätig zu werden.
Die AML/KYC-Politik deckt die folgenden Bereiche ab:
- Compliance Officer;
- Risikobasierte Bewertung;
- Überprüfungsverfahren;
- Transaktionsüberwachung und Sanktionsscreening;
Compliance Officer
Der Compliance Officer ist die von uns ordnungsgemäß bevollmächtigte Person, deren Aufgabe es ist, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der AML/KYC-Richtlinie sicherzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Compliance Officers, alle Aspekte unserer Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismus-Finanzierung zu überwachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Erfassung der Identifikationsdaten der Kunden;
- Bereitstellung relevanter KYC/CDD, einschließlich der Feststellung des PEP-Status und der Feststellung der Endbegünstigten;
- Einführung und Aktualisierung interner Richtlinien und Verfahren für das Ausfüllen, Überprüfen, Einreichen und Aufbewahren aller Berichte und Aufzeichnungen, die gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind;
- Überwachung von Vorgängen und Untersuchung erheblicher Abweichungen von der normalen Tätigkeit;
- Einführung eines Systems zur Verwaltung von Aufzeichnungen für die angemessene Speicherung und den Abruf von Dokumenten, Akten, Formularen und Protokollen;
- Regelmäßige Aktualisierung der Risikobewertung;
- Bereitstellung von Informationen für die Strafverfolgungsbehörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
- Bereitstellung von Sanktionsprüfungen;
- Schulungen für das betroffene Personal;
Der Compliance Officer ist berechtigt, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, die an der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen illegalen Aktivitäten beteiligt sind.
Risikobasierte Bewertung
Wir haben im Einklang mit den internationalen Anforderungen einen risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewählt. Durch einen risikobasierten Ansatz können wir sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Verhinderung oder Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den ermittelten Risiken angemessen sind. Auf diese Weise können die Ressourcen auf die effizienteste Weise zugewiesen werden. Der Grundsatz lautet, dass die Ressourcen nach Prioritäten gelenkt werden sollten, so dass die größten Risiken die größte Aufmerksamkeit erhalten.
Überprüfungsverfahren
Einer der internationalen Standards zur Verhinderung illegaler Aktivitäten ist die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden ("CDD"). Gemäß der CDD legen wir unsere eigenen Überprüfungsverfahren im Rahmen der Anti-Geldwäsche- und "Know Your Customer"-Standards fest.
a) Identitätsüberprüfung
Unser Verfahren zur Identitätsüberprüfung erfordert, dass der Kunde uns zuverlässige, unabhängige Quelldokumente, Daten oder Informationen zur Verfügung stellt (z.B. Personalausweis, internationaler Reisepass, Kontoauszug, Adressnachweis). Für diese Zwecke behalten wir uns das Recht vor, die Identifikationsdaten des Kunden für die Zwecke der AML/KYC-Richtlinie zu erfassen.
Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Echtheit der von den Kunden vorgelegten Dokumente und Informationen zu bestätigen. Wir werden alle legalen Methoden zur doppelten Überprüfung von Identifikationsinformationen anwenden und behalten uns das Recht vor, bestimmte Kunden zu untersuchen, die als riskant oder verdächtig eingestuft wurden.
Wir behalten uns das Recht vor, die Identität eines Kunden fortlaufend zu überprüfen, insbesondere wenn seine Identifikationsdaten geändert wurden oder seine Aktivitäten verdächtig erscheinen (ungewöhnlich für den jeweiligen Kunden). Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, von den Kunden aktuelle Dokumente anzufordern, auch wenn sie die Identitätsprüfung in der Vergangenheit bestanden haben.
Die Identifikationsdaten der Kunden werden in strikter Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie und den damit verbundenen Vorschriften erfasst, gespeichert, weitergegeben und geschützt.
Nachdem die Identität des Kunden überprüft wurde, können wir uns von einer möglichen rechtlichen Haftung befreien, falls unsere Dienste für illegale Aktivitäten genutzt werden.
b) Kartenüberprüfung
Die Kunden, die Zahlungskarten in Verbindung mit unseren Diensten verwenden, können aufgefordert werden, eine Kartenprüfung zu bestehen. Dazu können gehören:
- Scan/Foto der Kartenabrechnung der Seite, die zeigt, dass eine Zahlung für unsere Dienste stattgefunden hat.
- Scans/Fotos der Zahlungskarte (beide Seiten). Wir benötigen den Namen und die Unterschrift des Karteninhabers, die ersten 6 und die letzten 4 Ziffern der Kartennummer müssen deutlich zu erkennen sein. Der CVV-Code und der restliche Teil der Kartennummer müssen durch ein Stück Papier verdeckt sein.
- Selfie, bei dem der Kunde die Zahlungskarte deutlich sichtbar in der Hand hält (nur die ersten 6 und die letzten 4 Ziffern der Nummer müssen gut zu sehen sein) sowie ein Stück Papier mit dem Zeichen "Hashing24" und dem aktuellen Datum für den Moment, in dem der Kunde das Selfie macht.
- Alle anderen Dokumente, die bestätigen, dass die Zahlung tatsächlich vom Karteninhaber autorisiert wurde.
c) Quellen und Herkunft der Gelder
In Übereinstimmung mit unserer Politik bitten wir unsere Kunden, die Quellen der Gelder, die sie in Zusammenarbeit mit uns verwenden, oder die Herkunft der Gelder zu erklären und manchmal auch zu beweisen. Dies muss nicht auf formale Weise geschehen, sondern vielmehr, um uns die Gewissheit zu geben, dass die von Ihnen verwendeten Mittel nicht mit illegalen Aktivitäten in Verbindung stehen, nicht sanktioniert sind und wirklich Ihnen gehören.
d) Feststellung des PEP-Status
Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns mitzuteilen, ob Sie oder Ihre Verwandten PEP sind oder waren, aber wir behalten uns das Recht vor, Informationen aus verschiedenen Quellen einzuholen, um dies zu überprüfen und Ihnen gegebenenfalls einen risikoreichen Ansatz anzubieten.
Überwachung von Transaktionen und Sanktionsprüfung
Die Kunden sind nicht nur durch die Überprüfung ihrer Identität (wer sie sind) bekannt, sondern vor allem durch die Analyse ihrer Transaktionsmuster (was sie tun). Daher stützen wir uns auf die Datenanalyse als Instrument zur Risikobewertung und zur Aufdeckung von Verdachtsmomenten. Wir übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften, einschließlich der Erfassung von Daten, der Filterung, der Aufbewahrung von Aufzeichnungen, der Verwaltung von Untersuchungen und der Berichterstattung. Zu den Systemfunktionalitäten gehören:
a) Tägliche Überprüfung von Kunden anhand anerkannter "schwarzer Listen" (z. B. OFAC, EU-Sanktionslisten usw.), Aggregation von Überweisungen anhand mehrerer Datenpunkte, Aufnahme von Kunden in Beobachtungs- und Dienstverweigerungslisten, Eröffnung von Fällen zur Untersuchung, wenn dies erforderlich ist, Versendung interner Mitteilungen und Ausfüllen gesetzlicher Berichte, falls zutreffend.
b) Fall- und Dokumentenmanagement.
Im Hinblick auf die AML/KYC-Richtlinie werden wir alle Transaktionen überwachen und behalten uns das Recht vor:
- Sicherstellen, dass Transaktionen verdächtiger Natur über den Compliance Officer an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden;
- den Kunden aufzufordern, im Falle verdächtiger Transaktionen zusätzliche Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen;
- das Konto des Kunden zu sperren oder zu kündigen, wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass der Kunde in illegale Aktivitäten verwickelt ist.
c) Reiseregeln.
In Übereinstimmung mit den FATF-Empfehlungen haben wir die Regel aufgestellt, Informationen über den Urheber und den Begünstigten von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten einzuholen, aufzubewahren und zu übermitteln, um verdächtige Transaktionen zu identifizieren und zu melden, die Verfügbarkeit von Informationen zu überwachen, Maßnahmen zum Einfrieren zu ergreifen und Transaktionen mit bestimmten Personen und Einrichtungen zu verbieten. Wir wenden alle Überwachungs- und AML-Maßnahmen für Ziel-Wallets an, auch wenn der Begünstigte kein Firmenkunde ist.
Wir erhalten und speichern (sofern wir über solche Daten verfügen) stets Informationen über den Urheber der Transaktion sowie Informationen über den Begünstigten der Transaktion und die Informationen über die Ziel-Geldbörse.
Die obige Liste ist nicht erschöpfend, und der Compliance-Beauftragte wird die Transaktionen der Kunden täglich überwachen, um zu bestimmen, ob solche Transaktionen zu melden und als verdächtig oder als gutgläubig zu behandeln sind.